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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen Nathalie Gessner - Personalmarketing und dem jeweiligen Kunden geschlossenen Verträge.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Nathalie Gessner - Personalmarketing ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder dieses ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt zu ersetzen.

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2. Vertragsabschluss

Die Angebote von Nathalie Gessner - Personalmarketing sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Nathalie Gessner - Personalmarketing gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Nathalie Gessner - Personalmarketing als angenommen, sofern Nathalie Gessner - Personalmarketing nicht etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

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3. Leistung und Honorar

Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Nathalie Gessner - Personalmarketing für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

Maßgeblich sind die mit Nathalie Gessner - Personalmarketing  vereinbarten Preise. Dies sind vorrangig die im Angebot von Nathalie Gessner - Personalmarketing ausdrücklich genannten Preise. Alle Preise und Honorare sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Kostenvoranschläge von Nathalie Gessner - Personalmarketing sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Nathalie Gessner - Personalmarketing schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Nathalie Gessner - Personalmarketing den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten von Nathalie Gessner - Personalmarketing, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Nathalie Gessner - Personalmarketing eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. Sind vielmehr unverzüglich an Nathalie Gessner - Personalmarketing zurückzustellen.

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4. Social Media Marketing

Nathalie Gessner - Personalmarketing stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Nathalie Gessner - Personalmarketing wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nathalie Gessner - Personalmarketing nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Nathalie Gessner - Personalmarketing ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind invidualvertraglich zu regeln.
Nathalie Gessner - Personalmarketing ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

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5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing einschließlich jener aus Präsentationen auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Nathalie Gessner - Personalmarketing und können von Nathalie Gessner - Personalmarketing jederzeit insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Nathalie Gessner - Personalmarketing darf der Kunde die Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Nathalie Gessner - Personalmarketing und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Nathalie Gessner - Personalmarketing erforderlich. Dafür steht Nathalie Gessner - Personalmarketing und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing bzw. von Werbemitteln, für die Nathalie Gessner - Personalmarketing konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind ebenfalls die Zustimmung von Nathalie Gessner - Personalmarketing notwendig. Dafür steht Nathalie Gessner - Personalmarketing im 1.Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15%, zu. Im 2. Bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. 

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6. Referenznennung

Nathalie Gessner - Personalmarketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen (z. B. Impressum der Webseite) in geeigneter Form als Urheber/Leistungserbringer genannt zu werden. Nathalie Gessner - Personalmarketing ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.

Nathalie Gessner - Personalmarketing ist zu den genannten Werbezwecken berechtigt, das Logo des Kunden zur Referenznennung auf seiner Webseite und in eigenen Unterlagen zu verwenden.

Nathalie Gessner Personalmarketing ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zustünde.

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7. Genehmigung

Alle Leistungen von Nathalie Gessner - Personalmarketing sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen freizugeben. Wenn der gewünschte Liefertermin des Kunden diesen Zeitraum nicht zulässt, ist dieser Zeitraum entsprechend kürzer. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen. Nathalie Gessner - Personalmarketing veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

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8. Termine

Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Nathalie Gessner - Personalmarketing eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Nathalie Gessner - Personalmarketing  . Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Nathalie Gessner - Personalmarketing  . Unanwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Nathalie Gessner - Personalmarketing entbinden Nathalie Gessner - Personalmarketing  jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

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9. Zahlung

Nathalie Gessner - Personalmarketing  erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen sind Nettobeträge, die zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum – falls nicht anders vereinbart – ohne jeden Abzug fällig.

Vergütungen werden sofort nach Leistungserbringung oder – bei Werkleistungen – nach Abnahme bzw. Teilabnahme fällig.

Bei Neukunden erhebt Nathalie Gessner - Personalmarketing  beim Erstauftrag 100% Vorkasse zzgl. MwSt. auf den Gesamtauftragsbetrag. Bei Folgeaufträgen -vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung – werden 60 % der vereinbarten Gesamtvergütung spätestens 8 Tage nach Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung für die Abschlagszahlung fällig. Bei Bestandskunden 50%. Werden Arbeiten in Teilen (Phasen) abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles zur Zahlung fällig.

Nathalie Gessner - Personalmarketing  ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Insbesondere auch, wenn sich der Abschluss des Projekts aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht oder Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, über 2,5 Monate hinzieht. Dies gilt auch im Fall von Mediaschaltungen und der Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen.

Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet.

Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, werden vom Kunden getragen und beantragt.

Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungstermine gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Während des Verzugszeitraumes hat der Kunde 8% Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Das Recht zur Geltend- machung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann die Agentur das Vertragsverhältnis – falls noch nicht beendet- fristlos kündigen oder die weitere Erfüllung des laufenden Vertrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall behält sich Nathalie Gessner - Personalmarketing  das Recht vor, 10 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die erbrachte Leistung nach dem bis zum Zeitpunkt der Stornierung getätigtem Aufwand abgerechnet.

Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Nathalie Gessner - Personalmarketing   schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Nathalie Gessner - Personalmarketing  zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens beim Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Nathalie Gessner - Personalmarketing   beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Nathalie Gessner - Personalmarketing  keinerlei Haftung.

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11. Haftung

Nathalie Gessner - Personalmarketing   wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der Wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Nathalie Gessner - Personalmarketing   vorgeschlagenen Werbemaßnahmen (ein von Nathalie Gessner - Personalmarketing   vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbunden Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Nathalie Gessner - Personalmarketing   für Ansprüche, die Aufgrund der Werbemaßnahmen (der Verwendung des Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Nathalie Gessner - Personalmarketing   ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Nathalie Gessner - Personalmarketing   nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Nathalie Gessner - Personalmarketing   selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Nathalie Gessner - Personalmarketing   schad- und klaglos: Der Kunde hat Nathalie Gessner - Personalmarketing   somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Nathalie Gessner - Personalmarketing  aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

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12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Nathalie Gessner Personalmarketing ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit Nathalie Gessner Personalmarketing wird als Erfüllungsort Gladenbach vereinbart. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Nathalie Gessner Personalmarketing und den Käufern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im übrigen unberührt, die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

 

14. Datenschutz

Nathalie Gessner Personalmarketing versichert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie sich im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden.

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